Eine ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung erfordert neben Genauigkeit auch die sichere Handhabung komplexer gesetzlicher Vorgaben.
Zum Leistungsumfang im Bereich der Lohnbuchhaltung gehören unter anderem:
• Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Verwaltung betrieblicher Altersversorgungssysteme
• Elektronische Meldungen an Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger
• An-, Ab- und Ummeldungen bei den Krankenkassen
• Meldungen an die Berufsgenossenschaften
• Abwicklung des Bescheinigungswesens
• Erstellung von Finanzbuchungslisten für die Buchhaltung oder den Steuerberater
• Externe Archivierung relevanter Unterlagen
Bei Bedarf kann eine Unterstützung bei der Bewertung relevanter Entscheidungskriterien im Rahmen von Neueinstellungen erfolgen, insbesondere unter lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Die Leistungen werden nach individueller Vereinbarung erbracht.
Die Lohnbuchhaltung erfolgt im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG.