AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LETS Services GmbH für Übersetzungs- und Buchhaltungsleistungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma LETS Services GmbH, Deutschland, mit unseren Kunden und umfasst insbesondere unsere Dienstleistungen im Bereich Buchhaltungen und Übersetzungen.  Unsere Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch das Lesen bzw. Kenntnisnehmen unserer Webseite und die Erteilung des Auftrages anerkannt und gelten in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung für die Auftragsdauer. Sie gelten für künftige Aufträge bzw. Nachfolgeaufträge in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also zum Zeitpunkt der textlich erteilten Auftragsbestätigung, gültigen Fassung der AGB.  Die Geschäftsbedingungen des Auftrag-gebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Eine stillschweigende Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder einzelnen Klauseln hieraus wird abgelehnt, so dass letztlich unsere Auftragsbestätigung, die durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter von LETS Services wirksam erteilt wurde, die rechtliche Grundlage für die Auftragsabwicklung bildet. Abweichungen von diesen Geschäfts-bedingungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform von LETS Services bestätigt wurden. LETS Services ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

2. Auftragserteilung, Umfang des Auftrages und Auftragsbeendigung

Ein Auftrag an uns kommt nur dann zustande, wenn wir diesen angenommen und in Textform, also per E-Mail, Fax oder Post ausdrücklich dem Auftraggeber gegenüber, bestätigt haben.

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot von LETS Services festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten ausdrücklich abweichend vom Angebot geregelt sind.

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Die Annahme des Auftrages wird konkludent oder ausdrücklich in Textform auch mit der ersten Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich LETS Services zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn LETS Services die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder der Kunde entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer entsprechenden Mitteilung über die Beendigung der Leistungsdurchführung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.

LETS Services als selbstständiger Buchhalter verbucht die laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchführung und Lohnbuchführung und erstellt gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für den entsprechenden Anmeldungszeitraum die Lohnsteueranmeldung für den Kunden, jedoch ohne Steuerberatung, Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung oder Abschluss der Buchführung.

Als selbstständiger Buchhalter verpflichtet sich LETS Services gegenüber dem Kunden zur beruflichen Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was LETS Services in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt wird.

Dabei werden die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit wir Unrichtigkeiten feststellen, sind wir verpflichtet, hierauf hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von LETS Services zu unterstützen und ihr alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, so dass uns eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Sphäre seines Betriebes, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

Soweit der Auftraggeber uns diese geforderten Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

Datenträger, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber uns alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzen.

Der Kunde steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von LETS Services gefertigte Unterlagen, Buchhaltungen, Textentwürfe und Aufstellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen von LETS Services Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei uns und der Kunde erhält nur ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Vertragsumfanges.

4. Ausführungen durch Dritte

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Aufträge, sofern wir dies für zweckmäßig oder erforderlich erachten, Dritter bedienen. Dabei haften wir nur für deren sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und uns.

5. Preise, Zurückbehaltungsrecht

Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den im gesonderten Auftrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Ansonsten gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z.B. Spesen und Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

LETS Services kann die Herausgabe ihrer Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis sie wegen ihrer Gebühren und Auslagen vollständig befriedigt ist. Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die LETS Services aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dieses gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.

6. Leistungsfristen, höhere Gewalt

Alle von LETS Services bezeichneten Leistungsfristen sind unverbindlich und geben nur einen allgemeinen Anhalt für die Zeitdauer der Leistungserstellung unter allgemeinen Voraussetzungen ohne Berücksichtigung der besonderen Situationen und derzeitigen Lieferkettenproblemen.

LETS Services haftet nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grunde unseren Betrieb, insbesondere unseren Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken.

Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, Fax oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Der Kunde sollte uns immer eine Bestätigung senden, dass die Leistungserstellung bei ihm angekommen ist oder bei Überschreitung des voraussichtlichen Leistungstermins nachfragen, da Störungen im Rahmen der Kommunikation nicht auszuschließen sind.

7. Nachbesserungsrecht, Gewährleistung und Haftung

Beim Auftreten von Mängeln ist LETS Services stets Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erfolgt die Nachbesserung nicht von uns binnen einer angemessenen Nachbesserungsfrist, so ist der Kunde berechtigt auf unsere Kosten die Mängel anderweitig beseitigen zu lassen oder nach seiner Wahl eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

LETS Services ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist von 3 Jahren nach Ablieferung der Leistungsunterlagen verpflichtet, von ihr zu vertretende Mängel, die ihr schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Wir haben einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel durch die vom Kunden vorgegebene Aufgabenstellung oder seiner unzureichenden Mitwirkungspflichten beruht. Unsere etwaige Gewährleistungsverpflichtung entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von LETS Services die Leistungen oder Teile derselben verändern.

Die an LETS Services gestellten qualitativen Anforderungen bestimmen sich wie folgt:

a. Für Buchhaltungsarbeiten: Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung, wie sie in den Bilanzvorschriften oder dem Steuerberatungsgesetz zum Ausdruck kommen.

b. Für Übersetzungen: LETS Services fertigt die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß, orthographisch und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an den Kunden.

Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 14-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und uns ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Leistungsfrist. Ist eine erste Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat LETS Services das Recht auf eine zweite und eine dritte Nachbesserung, da Übersetzungen im Hinblick auf die zu erwartende Qualität stets einen erheblichen Bewertungsspielraum zulassen müssen.

Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und in der Höhe nach, auf den Wert des betreffenden Auftrages (Nettopreis des Auftrages, höchstens 10.000 €) begrenzt.

LETS Services haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder teils unleserliche Quelltexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn dieser zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

LETS Services haftet nicht bei Auftragserteilung für Übersetzungen mit einer sehr kurzen Fertigstellungszeit. Eine beauftragte enge Zeittaktung eines Übersetzungstextes von mehr als 10 Normseiten/250 Zeilen/2500 Wörter je Werktag lässt von vornherein die Erbringung einer Übersetzungsqualität mittlerer Art und Güte nicht mehr zu, so dass es bereits an einem Mangel derselben fehlt.

8. Haftung, Freistellung von Ansprüchen Dritter

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, hilfsweise auf den Auftragszweck und hilfsweise auf höchstens 10.000 € beschränkt.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LETS Services nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die obigen Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, welche von LETS Services eingesetzt werden, wenn Haftungsansprüche direkt gegen diesen Personenkreis geltend gemacht werden.

Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Kunde in vollem Umfang von der Haftung frei.

9. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt, Kündigung

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von uns zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von uns unangemessen lange überschritten worden ist und er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder wenn eine dreimalige Nachbesserung gescheitert und eine Minderung ausgeschlossen ist.

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen.

Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn diese der LETS Services GmbH gegenüber in Textform erklärt wurde (e-mail, Fax oder Post).

LETS Services steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des vollen Auftragswertes zu. Ein Abzug für die Möglichkeit anderweitigen Leistungseinsatzes durch die Verwendung der Arbeitskraft wird ausgeschlossen, weil die Leistungserbringung regelmäßig einen genauen Zeitplan erfordert und daher üblicherweise kurzfristig jedenfalls bei Übersetzungen nicht mit dem Eingang von Ersatzaufträgen gerechnet werden kann, welche dann den Ausfall ganz oder teilweise ausgleichen können.

10. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

11. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu zahlen.

Wir haben neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Wir können bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Wir können ferner die Übergabe unserer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Wir haben das Urheberrecht an der Übersetzung. Bei Vervielfältigungen der Übersetzung jedweder Art haben wir Anspruch auf Lizenzgebühren in marktüblicher Höhe.

13. Versand, Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder unvollständige Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haften wir nicht.

14. Geheimnisschutz

Alle Texte werden vertraulich behandelt, und wir verpflichten uns, nach bestem Wissen und Gewissen Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, uns und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

15. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit zulässig, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Mühlacker.

16. Salvatorische Klausel

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

Stand 01.10.2022